Ich bin kurz vorm Durchdrehen, ich habe nicht mehr viel Zeit und komme bei meiner Auswertung für meine BA einfach nicht weiter.
Ich habe in meiner Befragung gefragt, wie peinlich die Leute einen bestimmten Facebook-Beitrag finden würden, wenn ihn
- ein engerer Kontakt
- ein loserer Kontakt
- ein sonstiger FB-Freund
- kein FB-Freund
...postet.
Nun will ich wissen, ob sich die Peinlichkeitsratings zwischen diesen Gruppen signifikant unterscheiden.
Meine Idee: Eine Varianzanalyse mit Messwiederholung. Ist das die richtige Lösung?
Wir hatten dieses Verfahren NIE in der Uni und selbst meine Dozentin meinte, sie kenne sich damit nicht aus und köntne mir da auch nichts zu den Voraussetzungen usw sagen. Also habe ich versucht mich selbst zu belesen. Ich habe nun ein Buch das mir sagt, dass die Anova mit Messwiederholung die gleichen Voraussetzungen hat wie die normale Anova:
- Intervallskalierte Daten
- Normalverteilung des Merkmals
- Homogennität der Stufen des Faktors bzw. der Bedingungskombination mehrerer Faktoren
1. Hierzu erstmal eine ganz dumme Frage, aber ich weiß es grad wirklich nicht: die Normalverteilung des Merkmals bezieht sich auf die "gesamte" Variable oder? Also es muss nicht für jede der Gruppen die ich bei der Anova vergleiche für dieses Merkmal eine NV vorliegen? (Tschuldigung ich bin inzwischen wirklich verwirrt)
2. Was ist mit Homogenität der Stufen des Faktors.... gemeint? Ich hab das noch nie gehört, auch nicht bei der normalen Anova und weiß jetzt weder was das ist noch wie ich testen kann, ob das vorliegt und die Voraussetzung also erfüllt ist. Weiß jemand mehr?
(Und ja dann gibts noch das spezifische Kriterium der Sphärizität, die ja über den Mauchly-Test überprüft und ggfs. noch durch Korrekturverfahren abgesichert wird.)
Und noch eine Frage die sich sowohl auf die Anova als auch auf den T-Test (bei unabhängigen Stichproben) bezieht. Ist es zulässig solche Tests durchzuführen wenn sich die Gruppengrößen extrem unterscheiden? In einem Fall ist es leider sogar so, dass es 539 zu 3 steht :/ Die Aussagekraft des Tests ist in dem Fall wohl gleich 0, wenn er überhaupt zulässig ist?
Kann mir bitte jemand meine Fragen beantworten? Ich brauche dringend Hilfe..
Vielen Dank!



