Hallo,
habe eine Frage zum Thema Stichprobenauswahl bei einer Kundenbefragung: Nehmen wir an, ich habe einen festen Kundenstamm einer Dienstleistung und mache eine postalische Kundenumfrage, bei der ich alle Kunden anschreibe. Naturgemäss antwortet nur ein relativ geringer Teil.
Ist das nun eine Vollbefragung (aber ich habe doch nicht von allen Antworten) oder eine Zufallsauswahl (alle hatten die gleich Chance zu antworten) oder wie? Ich bin da gerade etwas verwirrt.
Bonusfrage: Wenn die Mitarbeiter, die die Dienstleistung erbringen, sowie deren Familien (in Ihrer Eigenschaft als Kunden!) bei der Befragung nicht angeschrieben werden (da u.a. nach den Leistungen der einzelnen Mitarbeiter gefragt wird), ändert das etwas? Die Repräsentativität würde es m.E. wohl kaum erhöhen, wenn ich Mitarbeiter Müller-Thurgau oder seine Ehefrau frage, wie freundlich Mitarbeiter Müller-Thurgau seine Kunden bedient.
Confused...
Besten Dank für Eure Antworten!
derBert
Stichprobenauswahl bei Befragung
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Wenn man eine Vollerhebung durchführt, bekommt man naturgemäß auch nicht alle Fragebögen wieder zurück. Somit würde ich Dein Vorgehen schon als Vollerhebung bezeichnen.
Um eine Zufallsauswahl handelt es sich, wenn alle Personen die gleiche Chance erhalten in die STP zu gelangen. Wenn Du alle anschreibst handelt es sich also nicht um eine Zufallsauswahl.
Um eine Zufallsauswahl handelt es sich, wenn alle Personen die gleiche Chance erhalten in die STP zu gelangen. Wenn Du alle anschreibst handelt es sich also nicht um eine Zufallsauswahl.
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Dank Dir zunächst mal für die Antwort!
Im Prinzip hatte ich mir das schon so ähnlich überlegt. Wenn ich aber an die mathematische Auswertung gehe, dann gibt es ja Unterschiede bei den Methoden, ob man nur eine Stichprobe hat und auf die Grundgesamtheit schliessen will oder ob man eh alle Daten hat.
In der Theorie würden bei einer Vollerhebung Dinge wie Konfidenzintervalle oder so ja keinen Sinn machen. Dennoch brauche ich Sie hier. Diese Dialektik verwirrt mich.
Und wie sieht's mit der "Bonusfrage" aus? Fällt das einfach unter Eingrenzung der Grundgesamtheit?
Besten Dank und freundliche Grüße!
derBert
Im Prinzip hatte ich mir das schon so ähnlich überlegt. Wenn ich aber an die mathematische Auswertung gehe, dann gibt es ja Unterschiede bei den Methoden, ob man nur eine Stichprobe hat und auf die Grundgesamtheit schliessen will oder ob man eh alle Daten hat.
In der Theorie würden bei einer Vollerhebung Dinge wie Konfidenzintervalle oder so ja keinen Sinn machen. Dennoch brauche ich Sie hier. Diese Dialektik verwirrt mich.
Und wie sieht's mit der "Bonusfrage" aus? Fällt das einfach unter Eingrenzung der Grundgesamtheit?
Besten Dank und freundliche Grüße!
derBert
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