sitze gerade an der Auswertung der Umfrage meiner Bachelorarbeit.
Bei der Umfrage habe ich das Konzentrationsverfahren verwendet, d.h. nur den Teil der Grundgesamtheit befragt, der besondere Bedeutung besitzt und den Rest quasi abgeschnitten.
Jetzt habe ich nachgelesen - wie auch logisch - dass man dies dann nicht auf die Grundgesamtheit beziehen kann.
Wie ist das jetzt mit der induktiven Statistik, die ja im wesentlichen prüft ob eine Stichprobe für die Gesamtheit repräsentativ ist?
Heißt das, dass dies bei mir keinen Sinn macht?
Verzweifel echt etwas bei dem ganzen Chaos.
Deshalb vielen Dank schonmal für jegliche Tipps/Hilfe

LG