Hallo,
ich lese in Büchern und im Internet, aber ich komm einfach nicht drauf, was mein Test nun genau aussagt.
Meine Daten: N=218 -> Gesplittet in zwei Gruppen mit N_1=115 und N_2=103 (die Gruppen wurden eingeteilt je nach Spielklasse im Fußball. Gruppe 1: 1.Bundesliga bis Landesliga, Gruppe 2 BOL bis B-Klasse [in Bayern ist die Einteilung so])
nun habe ich bei meiner Frage die zwei Mittelwerte von 4,70 (G1) und 4,45 (G2). ich habe jetzt einen t-Test mit zwei unabhängigen Stichproben durchgeführt mit dem ergebnis, dass der t-Wert 1,49 ist und die Signifikanz (2-seitig) 0,138 ist. Das ist doch meine Irrtumswahrscheinlichkeit oder?
Ich weiß einfach nicht, was diese Wahrscheinlichkeit nun aussagt. ich steh da komplett auf dem Schlauch.
Die Nullhypothese des t-Tests lautet ja, dass beide Mittelwerte in der Grundgesamtheit gleich sind, anders ausgedrückt, beide Stichproben aus der gleichen Grundgesamtheit stammen. Welche Aussage kann ich denn nun treffen? Tun sies oder nicht?
In meinem Buch steht, dass man bei kleineren Stichproben auch alpha=10% annimmt. hab ich jetzt 13,8% oder 86,1% Irrtumswahrscheinlichkeit?
Kann ich meinen Test überhaupt so durchführen oder muss ich zu jeder meiner Stichproben einen "t-Test bei einer Stichprobe" durchführen?
Ich bin echt am verzweifeln, konnte heute Nacht nicht mal schlafen und die Zeit verrinnt grausam... bitte helft mir
Was sagt man t-Test nun genau aus?
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- Registriert: 26.02.2009, 13:49
hallo,
schon mal danke. kannst du mir das alles aber ein bisschen genauer erklären? bitte bitte
Übrigens heißt das nun, dass die Mittelwerte doch gleich sind? und somit kann ich sagen, dass beide aus der selben Grundgesamtheit stammen?
ich hab hier mal den Text aus meiner auswertung rauskopiert. Kann ich das nun so stehen lassen oder nicht?
Im Folgenden werden einige Fragen behandelt, die mit Schiedsrichtern zu tun haben. Die Frage „Werden Sie wütend, wenn ein klares Foul an Ihnen nicht geahndet wird?“ ergibt allgemein einen MW von 4,58 (N = 218, Median = 5, Standardabweichung [SA] = 1,268). Bei Gruppe 1 ergibt sich ein MW von 4,70 (N = 115, SA = 1,155), bei den Gruppe 2 ein MW von 4,45 (N = 103, SA = 1,377). Anhand dieser Werte lässt sich eine Tendenz dahin erkennen, dass Spieler aus den oberen Ligen in unserer Stichprobe wütender als die aus unteren Ligen werden. Die statistische Datenanalyse versucht, „aus den Beobachtungen einer Stichprobe Rückschlüsse auf bestimmte Eigenschaften der Grundgesamtheit zu ziehen.
Mit dem T-Test ist es möglich, derartige Erkenntnisse über den Mittelwert intervallskalierter Variablen zu gewinnen“ (Brosius, 2006, S. 471). Die Grundgesamtheit sind in dieser Arbeit die deutschen Fußballer/-innen, wobei an dieser Stelle nochmals zu erwähnen ist, dass die meisten Spieler aus dem bayerischen Raum stammen. Die Nullhypothese bei dem Test zur Frage 11 lautet, dass beide Gruppen gleichermaßen zustimmen, in dem behandelten Fall wütend zu werden. Somit müsste der Unterschied der beiden Mittelwerte gleich Null sein.
Wenn diese Hypothese wahr ist, kann sich der für die Stichprobe berechnete t-Wert von 1,49 nur mit einer geringen Wahrscheinlichkeit von 13,8% ergeben. Diese geringe Wahrscheinlichkeit deutet daraufhin, dass die getestete Hypothese dennoch zutreffen kann. „Als Faustregel wird oft genannt, die Nullhypothese sollte bis zu einer Irrtumswahrscheinlichkeit von 5% zurückgewiesen werden […] In einem Untersuchungsfeld, in dem zum einen die Datenbasis allgemein sehr beschränkt ist und zum anderen die mit einem fehlerhaften Zurückweisen der Nullhypothese verbundenen Risiken als nicht so gravierend angesehen werden, kann dagegen möglicherweise auch schon eine Irrtumswahrscheinlichkeit von 10% als hinreichend erachtet werden“ (Brosius, 2006, S. 482).
Weiterhin darf man nicht darauf schließen, dass die Mittelwertunterschiede zwischen den beiden Gruppen auch in der Grundgesamtheit eher gering wie in der Stichprobe sind. Das Konfidenzintervall hat die untere Grenze -0,08 und die obere Grenze 0,60. Somit ist die Differenz zwischen den beiden Mittelwerten in der Grundgesamtheit mit einer Wahrscheinlichkeit von 95% zwischen -0,08 und 0,60. Da in diesem Intervall die Null mit eingeschlossen ist, „könnte daraus gefolgert werden, dass der Mittelwertunterschied nicht signifikant von null verschieden ist“ (Brosius, 2006, S. 483).
schon mal danke. kannst du mir das alles aber ein bisschen genauer erklären? bitte bitte
Übrigens heißt das nun, dass die Mittelwerte doch gleich sind? und somit kann ich sagen, dass beide aus der selben Grundgesamtheit stammen?
ich hab hier mal den Text aus meiner auswertung rauskopiert. Kann ich das nun so stehen lassen oder nicht?
Im Folgenden werden einige Fragen behandelt, die mit Schiedsrichtern zu tun haben. Die Frage „Werden Sie wütend, wenn ein klares Foul an Ihnen nicht geahndet wird?“ ergibt allgemein einen MW von 4,58 (N = 218, Median = 5, Standardabweichung [SA] = 1,268). Bei Gruppe 1 ergibt sich ein MW von 4,70 (N = 115, SA = 1,155), bei den Gruppe 2 ein MW von 4,45 (N = 103, SA = 1,377). Anhand dieser Werte lässt sich eine Tendenz dahin erkennen, dass Spieler aus den oberen Ligen in unserer Stichprobe wütender als die aus unteren Ligen werden. Die statistische Datenanalyse versucht, „aus den Beobachtungen einer Stichprobe Rückschlüsse auf bestimmte Eigenschaften der Grundgesamtheit zu ziehen.
Mit dem T-Test ist es möglich, derartige Erkenntnisse über den Mittelwert intervallskalierter Variablen zu gewinnen“ (Brosius, 2006, S. 471). Die Grundgesamtheit sind in dieser Arbeit die deutschen Fußballer/-innen, wobei an dieser Stelle nochmals zu erwähnen ist, dass die meisten Spieler aus dem bayerischen Raum stammen. Die Nullhypothese bei dem Test zur Frage 11 lautet, dass beide Gruppen gleichermaßen zustimmen, in dem behandelten Fall wütend zu werden. Somit müsste der Unterschied der beiden Mittelwerte gleich Null sein.
Wenn diese Hypothese wahr ist, kann sich der für die Stichprobe berechnete t-Wert von 1,49 nur mit einer geringen Wahrscheinlichkeit von 13,8% ergeben. Diese geringe Wahrscheinlichkeit deutet daraufhin, dass die getestete Hypothese dennoch zutreffen kann. „Als Faustregel wird oft genannt, die Nullhypothese sollte bis zu einer Irrtumswahrscheinlichkeit von 5% zurückgewiesen werden […] In einem Untersuchungsfeld, in dem zum einen die Datenbasis allgemein sehr beschränkt ist und zum anderen die mit einem fehlerhaften Zurückweisen der Nullhypothese verbundenen Risiken als nicht so gravierend angesehen werden, kann dagegen möglicherweise auch schon eine Irrtumswahrscheinlichkeit von 10% als hinreichend erachtet werden“ (Brosius, 2006, S. 482).
Weiterhin darf man nicht darauf schließen, dass die Mittelwertunterschiede zwischen den beiden Gruppen auch in der Grundgesamtheit eher gering wie in der Stichprobe sind. Das Konfidenzintervall hat die untere Grenze -0,08 und die obere Grenze 0,60. Somit ist die Differenz zwischen den beiden Mittelwerten in der Grundgesamtheit mit einer Wahrscheinlichkeit von 95% zwischen -0,08 und 0,60. Da in diesem Intervall die Null mit eingeschlossen ist, „könnte daraus gefolgert werden, dass der Mittelwertunterschied nicht signifikant von null verschieden ist“ (Brosius, 2006, S. 483).